Hinweis:
Gesendete Formulare entbinden nicht von der Beibringung der unterschriebenen Originale!
Bitte füllen Sie die Formulare möglichst digital aus und geben Sie den unterschriebenen Antrag vorzugsweise im Sekretariat der zuständigen Schule ab. Alternativ können Sie, sofern Stempel und Unterschrift der Schule auf dem Formular enthalten sind oder Sie über eine Schulbescheinigung verfügen, diesen auch per E-Mail an schuelerbefoerderung@lkprignitz.de.
Alle weiteren erforderlichen Unterlagen (z.B. Schulbescheinigung, Nachweis über eine Behinderung o.ä.) sind ebenfalls digital einzureichen.
Der Antrag muss für jedes Schuljahr neu gestellt werden. Eine automatische Übernahme aus dem Vorjahr erfolgt nicht.
Dem Antrag sind – soweit erforderlich – folgende Unterlagen
beizufügen
· Lichtbild
für die Schülerkarte (nur erforderlich für Klassenstufen 1, 4, 7 und 11 sowie
beim OSZ).
· aktuelle
Schulbescheinigung
· ggf.
Nachweis einer Schwerbehinderung
Für die Antragstellung entstehen keineGebühren.
Satzung des Landkreises Prignitz zur Schülerbeförderung (inklusive aller Änderungen - gültig ab: 01.01.2021)
Ein Anspruch auf Schülerbeförderung oder
Fahrtkostenerstattung kann bestehen, wenn
· der Schüler/die Schülerin im Landkreis Prignitz
wohnhaft ist,
· eine allgemeinbildende Schule, Ersatzschule
oder ein Oberstufenzentrum besucht wird,
· der Schulweg eine Mindestentfernung erreicht,
o
ab 2 km (Primarstufe)
o
ab 3,5 km (Sekundarstufe I und II)
· der Schulweg aus besonderen Gründen (z.B.
Gefährdung oder Behinderung) nicht zumutbar ist.
Weitere Informationen und detaillierte Regelungen zur Schülerbeförderung sind dem brandenburgischen Schulgesetz, der Satzung des Landkreises Prignitz zur Schülerbeförderung sowie dem angefügten Merkblatt zu entnehmen.
Informationen zu Bus- und Bahnverbindungen sowie aktuelle Fahrpläne erhalten Sie beim Verkehrsbund Berlin-Brandenburg (VBB).
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